Friday 27 January 2017

Malaysia Forex Regulierung

Kanadische Bürger benötigen kein Visum, um für Reisen nach Malaysia für bis zu drei Monate für touristische Zwecke und Geschäftsreisen zu reisen. Pässe müssen mindestens sechs Monate nach dem Tag der Einreise in Malaysia gültig sein. Besucher nach Malaysia müssen eine Ausschiffungskarte ausfüllen (IMM26). Die Karte muss dem Einwanderungsbeamten bei der Ankunft zusammen mit dem nationalen Reisepass oder einem anderen international anerkannten Reisedokument, das für die Reise nach Malaysia gebilligt wurde, übergeben werden. Ein Passport-Dokument ist auch notwendig für die Reise zwischen Sabah und Sarawak. Besitz von Reise-Ticket und ausreichender Fonds Ein Besucher ist auch erforderlich, um Beweis für seine finanzielle Fähigkeit zu finanzieren hisher Aufenthalt in Malaysia zusammen mit einer bestätigten Rückfahrkarte zu anderen Destinationen zu präsentieren. Gegenstände wie Videogeräte, Kameras, Radiokassettenspieler, Uhren, Stifte, Feuerzeuge, Parfums und Kosmetika sind in Malaysia zollfrei. Kanadische Besucher, die zollpflichtige Waren einbringen, müssen möglicherweise eine Kaution für die vorübergehende Einfuhr bezahlen, die bei der Abreise zurückerstattet wird. TRAINIERUNG VON ILLEGALEN DROGEN TRÄGT DIE VERANTWORTLICHE TODESPENALTIE IN MALAYSIA. Für die Beförderung von Schusswaffen und Munition ist eine Sondergenehmigung erforderlich. Andere verbotene Gegenstände sind Flickmesser, Dolche und pornografisches Material. Tapete Videokassetten sollten für Zollabfertigung eingereicht werden. Die Ausfuhr von Antiquitäten und historischen Objekten ist nicht gestattet, es sei denn, es handelt sich um eine Ausfuhrlizenz des Generaldirektors der Museen in Malaysia oder es sei denn, diese Waren wurden ursprünglich importiert und zu diesem Zeitpunkt an den Zoll deklariert. Sie sind verpflichtet, die Pflanzen oder Pflanzenteile wie Samen, Blumen, Früchte, Bodenproben, Pilzkulturen, Bakterien und Viren, Insekten oder andere Wirbeltier - oder Wirbellose - Tiere, die in Ihrem Land sind, dem Zoll oder dem Pflanzenquarantäneinspektor zu erklären Besitz. Bei einem Aufenthalt von mindestens 72 Stunden ist eine persönliche zollfreie Erlaubnis von: 200 Zigaretten oder 50 Zigarren oder 225 Gramm Tabak 1 Flasche (1 Liter) Likör oder Wein erlaubt. Kosmetik, Parfums, Kleidung etc. für den persönlichen Gebrauch Geschenke und Souvenirs Nicht mehr als RM200.00 Zurück zum Anfang Die kanadischen Bürger benötigen kein Visum für die Reise nach Malaysia für bis zu drei Monate für touristische Zwecke und Geschäftsreisen. Pässe müssen mindestens sechs Monate nach dem Tag der Einreise in Malaysia gültig sein. Besucher nach Malaysia müssen eine Ausschiffungskarte ausfüllen (IMM26). Die Karte muss dem Einwanderungsbeamten bei der Ankunft zusammen mit dem nationalen Reisepass oder einem anderen international anerkannten Reisedokument, das für die Reise nach Malaysia gebilligt wurde, übergeben werden. Ein Passport-Dokument ist auch notwendig für die Reise zwischen Sabah und Sarawak. Zulässige Währungsgrenzen Nicht ansässig ist, in und aus Malaysia, Ringgit Notizen, die nicht mehr als RM 1, 000,00 pro Person Es ist keine Begrenzung für die Menge der Fremdwährungsscheine und Reiseschecks in Malaysia durchgeführt. Sollten Sie Ringgit-, Fremdwährungs - und Reiseschecks über die zulässigen Grenzwerte hinausführen müssen, so kann eine vorherige Genehmigung erteilt werden Von: - Direktor Devisenkontrollabteilung Bank Negara Malaysia Jalan Dato Onn 50480 Kuala Lumpur Tel. 603-2916473 2928736 Fax. 603-2937732 Zurück zur TopForex Regelung in Malaysia Die Zentralbank - Bank Negara Malaysia Angelegenheiten betreffend Malaysias Währung wird durch die Zentralbank von Malaysia, Bank Negara Malaya geregelt. Es wurde am 26. Januar 1959 gegründet und befindet sich in der Landeshauptstadt Kuala Lumpur mit dem Ziel, die nationale Währung auszustellen. Malaysischer Ringgit dient als Bankier und Berater der malaysischen Regierung und schließlich zur Regulierung der Kreditverhältnisse des Landes. Es gibt bestimmte Bestimmungen, die die Bank in der Vergangenheit veröffentlicht hatte, die Verwirrung darüber verursachen können, ob der malaysische Ringgit an der Devisenbörse gehandelt werden darf oder nicht. Es war auch mit ehemaligen Kapitalkontrollen speziell die Offshore-Verbot des malaysischen Ringgit gemischt. Börsenkontrollgesetz von 1953 Ein Gesetz zur Übertragung von Befugnissen und Auferlegung von Zöllen und Beschränkungen in Bezug auf Gold, Währung, Zahlungen, Wertpapiere, Schulden sowie die Einfuhr, Ausfuhr, Übertragung und Abwicklung von Vermögensgegenständen sowie für Zwecke im Zusammenhang mit den vorstehend genannten Angelegenheiten . Einbeziehung der neuesten Änderungen bis zur Akte A12412005 - cif. 1. Januar 2007 Einschränkungen bei der Einfuhr und Ausfuhr sind im Teil V Einfuhr und Ausfuhr des Gesetzes offensichtlich, und eine ungelernte Auslegung kann zu unrichtigen Schlussfolgerungen führen. Abschnitt 24. Einfuhrbeschränkungen. Mit Ausnahme der Erlaubnis des Kontrol - lers und vorbehaltlich einer Anordnung, die nach diesem Gesetz erlassen worden ist, darf keine Person, die im Auftrag des Kontrol - lers angegeben werden kann, Banknoten oder Banknoten einer Klasse einreichen, Zu jeder Zeit ein gesetzliches Zahlungsmittel in irgendeinem Gebiet irgendwelche Schatzwechsel und jede Bescheinigung über das Eigentum an einer Sicherheit, einschließlich eines solchen Zertifikats, das storniert wurde, sowie alle Dokumente, die die Zerstörung, den Verlust oder die Kündigung eines Eigentumsbescheines für ein Wertpapier bescheinigen. In diesem Abschnitt enthält die Ausdrucksnotiz einen Teil einer Notiz und die Ausdruckssicherheit eine sekundäre Sicherheit. Abschnitt 25. Allgemeine Exportbeschränkungen. Mit Ausnahme der Erlaubnis des Kontrol - lers und vorbehaltlich einer Anordnung, die nach diesem Gesetz erlassen worden ist, darf keine Person irgendwelche Anmerkungen einer Klasse, die zu irgendeinem Zeitpunkt gesetzliches Zahlungsmittel in irgendeinem Gebiet gewesen sind oder haben, Postanweisungen irgendwelcher Schatzwechselrechnungen ausführen Die folgenden Dokumente (einschließlich eines solchen Dokumentes, das storniert worden ist): jede Bescheinigung über das Eigentum an einem Wertpapier und jeder Coupon jede Versicherungspolice jeder Wechsel oder Schuldschein, ausgedrückt in einer anderen Währung als die eines geplanten Territoriums und zahlbar Ansonsten innerhalb der geplanten Gebiete kein Dokument, für das Abschnitt 7 gilt, nicht von einem zugelassenen Händler oder nach einer vom Auftragnehmer erteilten Genehmigung erteilt wird, sowie alle Dokumente, aus denen die Zerstörung, der Verlust oder die Löschung der vorstehend genannten Dokumente hervorgehen Auf die Person eines Reisenden oder in einem Reisegepäck, wie vorgeschrieben. In diesem Abschnitt enthält die Ausdrucksnote einen Teil einer Notiz, die Ausdruckssicherheit eine Sekundärsicherheit, und der Ausdrucks-Coupon ist in Übereinstimmung mit der Bedeutung der Sicherheit auszulegen. Aber die Bestimmungen über den Umgang mit Devisen werden im Abschnitt 4 des revidierten Gesetzes erwähnt. Abschnitt 4. Dealings in Gold und Devisen. Mit Ausnahme der Genehmigung des Kontrol - lers darf keine Person, die kein autorisierter Händler ist, in Malaysia Gold oder Devisen kaufen oder ausleihen oder Gold oder Fremdwährung an irgendeine Person verkaufen oder verleihen, die kein autorisierter Händler ist . Außer in Ermangelung einer Genehmigung des Kontrollers darf keine Person, die in den geplanten Gebieten ansässig ist, mit Ausnahme eines zugelassenen Händlers, in Malaysia jede Handlung vornehmen, die mit Gold oder aus dem Ausland in Verbindung steht oder sich darauf vorbereitet Währung von, oder Verkauf oder die Verleihung von Gold oder Fremdwährung an jede Person außerhalb von Malaysia. Wenn eine Person in Malaysia Gold oder Devisen leistet oder eine Person ist, die in den geplanten Gebieten ansässig ist, handelt es sich um eine Handlung, die mit dem Kauf oder der Kreditaufnahme von Gold oder Fremdwährung im Zusammenhang steht oder diesen vorbereitet Malaysia hat er sich an die Bedingungen zu halten, unter denen er in Anspruch genommen werden kann, oder an die Zeit, in der er aufbewahrt werden kann, so wie sie ihm von Zeit zu Zeit mitgeteilt werden kann. Es ist eindeutig festgelegt, dass Unternehmen, Forex Broker speziell, können zu importieren oder zu exportieren Währungen, sobald es von der Controller-Controller von Foreign Exchange erlaubt wurde. Dessen Genehmigung in Form einer Lizenz vorliegt, die im Teil II des Gesetzes zur Geldwäsche von 1998 erwähnt wird. Geldwechselgesetz 1998 Ein Gesetz, das die Lizenzierung und Regulierung des Geldwechsels und für andere damit zusammenhängende Angelegenheiten vorsieht . Einbeziehung der letzten Änderungen bis PU (A) 2372006 - cif. 21 Jul 2006 Keine Person darf Geldwechsel tätigen, ohne dass eine Lizenz nach diesem Gesetz erteilt wird. Jede Person, die gegen einen Unterabschnitt verstößt, hat eine Straftat zu begehen und verurteilt eine Geldbuße von höchstens einhunderttausend Ringgit oder eine Freiheitsstrafe von höchstens fünf Jahren oder beides. Im Sinne dieses Gesetzes bedeutet das Wechselgeldgeschäft - die Abwicklung eines Devisentermingeschäftes zu einem Umtauschgeschäft, das die Geschäfte des Kaufs von Reiseschecks zu einem Wechselkurs oder einem anderen Geschäft, das der Minister vorschreiben kann, tätigt. Die Notwendigkeit der Anwendung einer Lizenz, der Beschreibung des Antragstellers und der Lizenz selbst ist im Unterabschnitt des Gesetzes vorgesehen. Es wurde auch diskutiert, im vorigen Unterabschnitt der Lizenzen Prozess, Widerruf und die Parameter davon, zusammen mit möglichen Vorgehensweise. Damit kommt zu dem Schluss, dass der Devisenhandel nicht direkt durch die Zentralbank reguliert wird. Die BNM regelt nur das malaysische Ringgit und erteilt Lizenzen, aber nicht den Handel selbst. Nach Angaben der malaysischen Investitionsentwicklungsbehörde (MIDA): Investitionen in Fremdwährungsaktiva Die Einwohner sind berechtigt, in Fremdwährungsaktiva mit eigenen Fremdwährungsfonds zu investieren Zulässige Fremdwährungsdarlehen und Erlöse aus der Ausgabe von Initial Public Offerings auf dem Hauptvorstand der Bursa Malaysia. Die aufsichtsrechtlichen Beschränkungen gelten nur für Investitionen von Gebietsansässigen mit inländischem Ringgitdarlehen, die Ringgit für die Investition wie folgt in Fremdwährung umwandeln. Bis zu RM50 Million Äquivalente pro Kalenderjahr für gebietsansässige Gesellschaften auf Unternehmensgruppe und bis zu RM1 Million Äquivalent pro Kalenderjahr in Summe für ansässige Einzelpersonen. Fremdwährungsdarlehen Inländische Gesellschaften können beliebige Fremdwährungsdarlehen erwerben von: lizenzierte Onshore-Banken Nicht ansässige Nichtbankgesellschaften und inländische verbundene Unternehmen Fremdwährungsdarlehen durch gebietsansässige Unternehmen aus gebietsfremden Banken und anderen Gebietsfremden (Nicht verbunden) unterliegt einer aufsichtsrechtlichen Obergrenze von RM100 Mio. Äquivalenten insgesamt auf Konzernebene. Fremdwährungsdarlehen durch gebietsansässige Personen aus lizenzierten Onshore-Banken und Gebietsfremden unterliegen einer Gesamtgrenze von 10 Mio. RM. Ausleihen im Ringgit Die ansässigen Gesellschaften sind berechtigt, Ringgit-Darlehen von nicht ansässigen nichtbankenbezogenen Unternehmen zur Finanzierung von Aktivitäten im realen Sektor in Malaysia oder bis zu RM1 Mio. in der Summe von anderen gebietsfremden Nichtbanken oder Einzelpersonen zur Verwendung in Malaysia Resident Einzelpersonen sind frei zu erhalten Ringgit Kreditaufnahme von Betrag von nicht ansässigen unmittelbaren Familienangehörigen und bis zu insgesamt RM1 Millionen von gebietsfremden Nichtbanken oder andere nichtansässige Personen für den Einsatz in Malaysia. Die Bewohner sind frei, mit lizenzierten Onshore-Banken und lizenzierten internationalen Islamic Banks für ihre Kapital-Konto-und Girokonto Transaktionen zu sichern. Hedging mit Ringgit muss jedoch nur mit den lizenzierten Onshore Banken durchgeführt werden. Fremdwährungskonten Die Einwohner sind berechtigt, Devisenkonten mit lizenzierten Onshore-Banken, lizenzierten internationalen islamischen Banken und Offshore-Banken für jeden Zweck zu eröffnen. Im Falle einer gebietsansässigen Person kann das Konto einzeln oder gemeinsam mit einer anderen gebietsansässigen Person und mit einem gebietsfremden unmittelbaren Familienmitglied gehalten werden. Für Fremdwährungskonten, die von gebietsansässigen Gesellschaften mit lizenzierten internationalen islamischen Banken und Offshorebanken geführt werden, Konto kann mit jedem Devisen-Eingang, mit Ausnahme der Erlöse aus der Ausfuhr von Waren finanziert werden. Es gibt keine Beschränkungen für die Herkunft von Fremdwährungsfonds, die in Fremdwährungskonten bei den lizenzierten Onshorebanken geführt werden. Es kann gefolgert werden, dass Anlagen in Fremdwährungsaktiva zulässig und uneingeschränkt sind, es sei denn, der Anleger wird durch ein riesiges Darlehen behindert.


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